Beschreibung: Ärzte können grundsätzlich für fehlerhafte Behandlungen haftbar gemacht werden. Das so genannte Arzthaftungsrecht ist Bestandteil des Medizinrechts. Betroffene Patienten können gegenüber dem Arzt Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldforderungen geltend machen. Der mögliche Schadensersatz reicht von Nachbehandlungskosten, über die Erstattung des Verdienstausfalls, bis hin zu einer lebenslänglichen Erwerbsunfähigkeitsrente. Im Ernstfall empfiehlt es sich einen Fachanwalt für Medizinrecht zu engagieren.
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Quelle: http://www.medizinrechtsiegen.de
User: picard2210