Beschreibung: Arbeitgeber können eine Arbeitsverhältnis kündigen, sofern betriebs,- personen,- oder verhaltensbedingte Gründe vorliegen. Ist dies nicht der Fall, gilt die Kündigung als sozial ungerechtfertigt und kann gerichtlich angefochten werden. Betroffene Arbeitnehmer sollten sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden und die Dienste eines Anwalts für Arbeitsrecht in Anspruch nehmen.
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Quelle: http://www.ra-kotz.de/arbeitsrecht.htm
User: picard2210